Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasingraten werden dabei aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient. Dadurch wird beim Arbeitnehmer das steuerpflichtige Gehalt reduziert.
Bei einer Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts nicht ausgezahlt, sondern als Sachbezug, in diesem Falle durch Überlassung des Dienstrads. Da sich durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt verringert, sinken die Steuern und Sozialabgaben des Arbeitnehmers.